Veranstaltungsrecht
Niveau
1. Studienzyklus, Bachelor
Lernergebnisse der Lehrveranstaltungen/des Moduls
Die Teilnehmer:innen:
• sind in der Lage, Handlungen rechtlich einzuordnen und unter die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen zu subsumieren.
• können Veranstaltungsarten rechtlich einordnen und den entsprechenden Gesetzesbestimmungen unterordnen.
• kennen Haftungs- und Schadenersatzthemen und entwickeln eine entsprechende Sensibilität hinsichtlich rechtlicher Auswirkungen ihres Handelns.
• sind in der Lage, gesellschaftsrechtliche Normen zu interpretieren und anhand von juristischen Beispielfällen zu analysieren und juristisch zu interpretieren.
• sind in der Lage, Handlungen rechtlich einzuordnen und unter die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen zu subsumieren.
• können Veranstaltungsarten rechtlich einordnen und den entsprechenden Gesetzesbestimmungen unterordnen.
• kennen Haftungs- und Schadenersatzthemen und entwickeln eine entsprechende Sensibilität hinsichtlich rechtlicher Auswirkungen ihres Handelns.
• sind in der Lage, gesellschaftsrechtliche Normen zu interpretieren und anhand von juristischen Beispielfällen zu analysieren und juristisch zu interpretieren.
Voraussetzungen der Lehrveranstaltung
keine Angabe
Lehrinhalte
Der Kurs setzt sich mit rechtlichen Grundlagen hinsichtlich zivilrechtlicher und strafrechtlicher Themen mit besonderer Berücksichtigung der veranstaltungsrechtlich relevanten Problematiken auseinander.
Die unterschiedlichen Rechtsbereiche und deren Beziehungen zueinander, die Abgrenzung zwischen öffentlichem und privatem Recht sowie die Bestimmung rechtlicher Begriffe stehen als Grundlage für Rechtsbeziehungen.
Einführung in allgemeines Vertragsrecht als auch Rechts- und Handlungsfähigkeit natürlicher und juristischer Personen finden ihre Berücksichtigung.
Rechtsfragen kommt insbesondere auf Grund der umfassenden Rechtsrelevanz sowie auch Rechtskonsequenzen im Veranstaltungswesen große Bedeutung zu. Allgemeines Vertrags- und Gesellschaftsrecht, die rechtliche Handlungsfähigkeit natürlicher und juristischer Personen sowie Bestimmungen hinsichtlich Naturschutzes, Jugendschutz, Arbeitsrecht, Bauordnung und anderer veranstaltungsrelevanter Rechtsbereiche spielen im Eventmanagement eine immer größere Rolle; insbesondere auf Grund der ausgedehnten Regelungen hinsichtlich Haftung und Schadenersatz.
Die unterschiedlichen Rechtsbereiche und deren Beziehungen zueinander, die Abgrenzung zwischen öffentlichem und privatem Recht sowie die Bestimmung rechtlicher Begriffe stehen als Grundlage für Rechtsbeziehungen.
Einführung in allgemeines Vertragsrecht als auch Rechts- und Handlungsfähigkeit natürlicher und juristischer Personen finden ihre Berücksichtigung.
Rechtsfragen kommt insbesondere auf Grund der umfassenden Rechtsrelevanz sowie auch Rechtskonsequenzen im Veranstaltungswesen große Bedeutung zu. Allgemeines Vertrags- und Gesellschaftsrecht, die rechtliche Handlungsfähigkeit natürlicher und juristischer Personen sowie Bestimmungen hinsichtlich Naturschutzes, Jugendschutz, Arbeitsrecht, Bauordnung und anderer veranstaltungsrelevanter Rechtsbereiche spielen im Eventmanagement eine immer größere Rolle; insbesondere auf Grund der ausgedehnten Regelungen hinsichtlich Haftung und Schadenersatz.
Empfohlene Fachliteratur
Vögl, Klaus Christian (2019): Praxishandbuch Veranstaltungsrecht Vertragsfragen, Jugendschutz& Steuern, Landesgesetze, Veranstaltungsstätten & Baurecht, Arbeitsrecht, Public Viewing & Urheberrecht. Wien Lexis Nexis
Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
Bewertungsmethoden und -Kriterien
Klausur
Unterrichtssprache
Deutsch
Anzahl der zugewiesenen ECTS-Credits
4
Semesterwochenstunden (SWS)
Geplante Lehr- und Lernmethode
Integrierte Lehrveranstaltung, Case Studies, Diskussion, Gruppenarbeiten, Präsentationen
Semester/Trisemester, In dem die Lehrveranstaltung/Das Modul Angeboten wird
1